EU-Maschinenverordnung 2027: Fristen, Änderungen und Fahrplan
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist. Dieser Artikel gibt den Überblick: welche Fristen gelten, was sich gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ändert und in welcher Reihenfolge Sie Ihre technische Dokumentation bis zum Stichtag durchgehen. Welche Unterlage in welchem Zielmarkt in welcher Sprache vorliegen muss, steht im Detail auf unserer Seite zur EU-Maschinenverordnung und Übersetzung, samt Sprachcheck in acht Fragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Was gilt: Die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ist ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht gibt es zu diesem Stichtag nicht.
- Wen es trifft: Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigte von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen.
- Was neu ist: Digitale Betriebsanleitungen werden zulässig, der Vermerk „Originalbetriebsanleitung“ entfällt, und KI-Sicherheitsfunktionen, Cybersicherheit sowie autonome mobile Maschinen kommen als Themen hinzu.
- Was zu tun ist: Bestand sichten, Sprachmatrix je Zielmarkt festhalten, Translation Memory bereinigen, Terminologie für die neuen Themen anlegen. Der Sprachcheck zeigt in acht Fragen, wo Sie stehen.
Was die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 regelt
Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist das neue europäische Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen. Sie wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht, trat am 19. Juli 2023 in Kraft und ist ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Ab diesem Tag löst sie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig ab.
Der Wechsel von der Richtlinie zur Verordnung wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Spielräume bleiben nur dort, wo die Verordnung sie einräumt, etwa bei der Sprache der Unterlagen und bei Sanktionen. Maschinen, die vor dem Stichtag nach altem Recht in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden.
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 19. Juli 2023 | Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1230 |
| 20. Januar 2024 | Regeln zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen greifen |
| 6. Dezember 2025 | Deutsches Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG) tritt in Kraft |
| 20. Oktober 2026 | Sanktionsvorschriften der Mitgliedstaaten sind mitzuteilen |
| 19. Januar 2027 | Letzter Tag für das Inverkehrbringen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG |
| 20. Januar 2027 | Verordnung und Sprachvorgaben des MaschinenDG sind verbindlich anzuwenden |
Was sich gegenüber der Maschinenrichtlinie ändert
Für die technische Redaktion sind vier Änderungen relevant. Zwei betreffen die Form der Dokumentation, zwei ihren Inhalt.
Digitale Betriebsanleitung wird zulässig
Die Verordnung erlaubt erstmals ausdrücklich, die Betriebsanleitung digital bereitzustellen, etwa über einen maschinenlesbaren Code an der Maschine. Diese Erleichterung ist an Bedingungen geknüpft: Das Format muss Ausdrucken, Herunterladen und Speichern zulassen, und die Anleitung muss während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine online abrufbar sein, mindestens jedoch zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen.
Zwei Punkte werden gern überlesen. Erstens: Verlangt der Nutzer beim Kauf eine Papierfassung, muss der Hersteller sie innerhalb eines Monats kostenlos liefern. Zweitens: Bei Maschinen für nichtprofessionelle Nutzer sind die wesentlichen Sicherheitsinformationen weiterhin in Papierform beizulegen.
Die Kennzeichnungspflicht entfällt
Anhang III 1.7.4 verlangt die Angaben „Originalbetriebsanleitung“ und „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ nicht mehr. Alle Sprachfassungen stehen formal gleichrangig nebeneinander. Der Anspruch an die Qualität jeder einzelnen Fassung steigt dadurch. Was das für die Sprachpflicht je Dokumenttyp bedeutet, ist auf der Seite zur EU-Maschinenverordnung und Übersetzung im Einzelnen aufgeschlüsselt, mit Fundstellen im Verordnungstext.
KI und autonome Systeme kommen hinzu
Anhang I Teil A führt unter anderem Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten auf, die maschinelles Lernen nutzen und Sicherheitsfunktionen gewährleisten. Für sie ist eine benannte Stelle im Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben. Anhang III enthält zudem Anforderungen an autonome mobile Maschinen und an die Mensch-Maschine-Interaktion.
Cybersicherheit wird Dokumentationsthema
Neu ist der Schutz gegen Korrumpierung in Anhang III 1.1.9: Hersteller müssen Risiken aus böswilliger Einflussnahme Dritter auf Hardware und Software berücksichtigen. Software mit Sicherheitsfunktion gilt eigenständig als Sicherheitsbauteil.
Diese Themen bringen Begriffe in die Dokumentation, für die es in vielen Zielsprachen noch keine eingespielte Entsprechung gibt. Ohne verbindliche Termbank entscheidet jeder Übersetzer neu, ob „selbstentwickelndes Verhalten“ mit self-evolving, self-learning oder adaptive wiedergegeben wird. In einem Warnhinweis ist das ein Haftungsrisiko. Eine Begriffsliste mit englischen Entsprechungen steht auf der Themenseite bereit, die laufende Pflege beschreibt die Seite zum Terminologiemanagement.
Deutschland: was das MaschinenDG zusätzlich vorgibt
Das Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz füllt die nationalen Spielräume der Verordnung aus. Es hebt die alte 9. ProdSV auf, regelt die Notifizierung von Prüfstellen, legt Bußgeldtatbestände fest und bestimmt in § 2 die Sprache der Unterlagen. Es ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft, die Sprachvorgaben sind ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden.
Für den deutschen Markt heißt das konkret: Betriebsanleitung, Informationen nach Anhang III, EU-Konformitätserklärung, Montageanleitung und EU-Einbauerklärung sind in deutscher Sprache abzufassen. Wird die Anleitung digital bereitgestellt, muss auch der Hinweis, wie man auf sie zugreift, auf Deutsch stehen. Verstöße gegen diese Sprachpflichten sind im Gesetz als Ordnungswidrigkeiten aufgeführt.
Andere Mitgliedstaaten regeln das in eigenen Durchführungsakten. Wer nach Frankreich, Spanien oder Polen exportiert, prüft die dortigen Vorgaben separat. Eine englische Fassung reicht dort selten aus. Welche Unterlage in welchem Markt welche Sprachfassung braucht, führt die Übersicht zur Sprachpflicht im Detail auf.
Ihr Fahrplan bis Januar 2027
Die Zeit reicht, wenn die Bestandsaufnahme jetzt beginnt. Der Aufwand liegt selten in der Übersetzung selbst, sondern in der Sichtung dessen, was über Jahre gewachsen ist.
- Dokumentenbestand sichten. Welche Anleitungen, Erklärungen und Sicherheitshinweise existieren in welchen Sprachen, und wie aktuell sind sie?
- Zielmärkte und Sprachen abgleichen. Für jedes Bestimmungsland die dort geforderte Sprache festhalten, auch für unvollständige Maschinen.
- Translation Memory bereinigen. Verweise auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, veraltete Rechtsbegriffe und alte Kennzeichnungshinweise aufspüren und ersetzen.
- Terminologie für neue Themen anlegen. Begriffe zu maschinellem Lernen, autonomem Betrieb und Cybersicherheit verbindlich festlegen, bevor sie in Warnhinweisen auftauchen.
- Digitale Bereitstellung testen. Prüfen, ob alle Sprachfassungen unter dem hinterlegten Code erreichbar, druckbar und speicherbar sind.
- Freigabekette definieren. Festlegen, wer sicherheitsrelevante Passagen in der Zielsprache fachlich freigibt und wie das dokumentiert wird.
Wo stehen Sie gerade? Die sechs Schritte oben gibt es auch als Selbstcheck: Der MVO-Sprachcheck stellt acht Fragen und zeigt am Ende, welche Punkte bei Ihnen offen sind. Ohne E-Mail-Adresse, in rund zwei Minuten.
Was das für Übersetzungsprozesse bedeutet
Die neuen Anforderungen wirken vor allem auf die Art, wie Sprachfassungen entstehen und gepflegt werden. Drei Punkte fallen in der Praxis auf.
Aus einer Lieferung wird ein Bestand. Eine digitale Anleitung ist kein abgeschlossenes Dokument, sondern ein Bestand, der über ein Jahrzehnt gepflegt wird. Jede Änderung an Maschine oder Software zieht alle Sprachfassungen mit. Ein gepflegtes Translation Memory entscheidet darüber, ob Teilaktualisierungen bezahlbar bleiben, weil unverändertes Material nicht erneut übersetzt wird.
Terminologie kommt vor Übersetzung. Begriffe wie „Schutz gegen Korrumpierung“ tauchen ab 2027 in jeder Sprachfassung auf. Wer sie erst im laufenden Projekt festlegt, bekommt sie aus zehn Sprachen unterschiedlich zurück.
Der Weg in die Übersetzung wird zum Faktor. Anleitungen entstehen zunehmend modular in Redaktionssystemen wie Schema ST4, COSIMA oder TIM-RS. Über den COTI-Standard, eine API oder die Systemintegration wandern geänderte Module direkt in den Übersetzungsprozess, statt per E-Mail verschickt zu werden.
Welche Unterlagen tolingo dafür übernimmt, welche Prüfstufe je Dokumenttyp sinnvoll ist und was das kostet, steht gebündelt auf der Seite zur EU-Maschinenverordnung und Übersetzung. Dort finden Sie auch eine Beispielrechnung dazu, wie sich Wiederholungen und die Wahl der Prüfstufe auf den Preis auswirken.
Der nächste Schritt
Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Dokumentation gerade steht, gibt es zwei Wege. Der schnelle: der MVO-Sprachcheck, acht Fragen, rund zwei Minuten, Ergebnis sofort sichtbar. Der gründliche: Sie schicken uns eine Betriebsanleitung oder eine Konformitätserklärung, und wir melden uns mit einer Einschätzung zu Umfang, Sprachen und Wiederverwendungsgrad zurück. Analyse anfordern, kostenlos und unverbindlich, erste Rückmeldung in ~10 Minuten innerhalb der Geschäftszeiten.
Häufige Fragen zum Fahrplan
Welche Fristen gelten neben dem 20. Januar 2027?
Die Verordnung trat am 19. Juli 2023 in Kraft. Die Regeln zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen gelten seit dem 20. Januar 2024, die Mitteilungspflicht für Sanktionsvorschriften seit dem 20. Oktober 2026. Das deutsche MaschinenDG ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft, seine Sprachvorgaben sind ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden.
Muss ich meine bestehenden Anleitungen komplett neu übersetzen lassen?
In der Regel nicht. Sinnvoll ist ein Abgleich des Bestands: veraltete Verweise auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, überholte Rechtsbegriffe und die alten Kennzeichnungshinweise werden ersetzt, der Rest bleibt über das Translation Memory erhalten. Der Aufwand liegt meist deutlich unter dem einer Neuübersetzung, wie hoch genau, zeigt erst die Analyse des Bestands.
Womit fange ich bei der Bestandsaufnahme an?
Mit der Sprachmatrix: Welche Unterlage geht in welchen Zielmarkt, und welche Sprache verlangt dieser Markt. Daraus ergibt sich, welcher Teil des Bestands überhaupt betroffen ist. Erst danach lohnt sich der Blick auf Translation Memory und Terminologie, weil dann feststeht, welche Sprachen tatsächlich gepflegt werden müssen.
Darf KI sicherheitsrelevante Texte übersetzen?
Für Warnhinweise, Risikobeurteilungen und Konformitätserklärungen empfehlen wir die Übersetzung durch Fachexperten mit anschließender Revision. Für Ersatzteilkataloge, Datenblätter und Stücklisten ist Post-Editing nach ISO 18587 eine belastbare und günstigere Lösung.
Was ändert sich für Zulieferer unvollständiger Maschinen?
Montageanleitung und EU-Einbauerklärung müssen in der Sprache des Bestimmungslandes vorliegen, für Deutschland also auf Deutsch. Wer diese Unterlagen bisher auf Englisch beigelegt hat, bekommt dadurch zusätzliches Übersetzungsvolumen. Die Einzelheiten samt Fundstellen stehen auf der Seite zur Sprachpflicht.
Fachbegriffe kurz erklärt
- Dazugehöriges Produkt
- Sammelbegriff der Verordnung für auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte und abnehmbare Gelenkwellen. Diese Produkte unterliegen denselben Dokumentations- und Sprachpflichten wie Maschinen.
- Unvollständige Maschine
- Eine Baugruppe, die für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllt und erst durch den Einbau zur Maschine wird. Sie benötigt eine Montageanleitung und eine EU-Einbauerklärung statt einer Betriebsanleitung.
- Wesentliche Veränderung
- Eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Änderung nach dem Inverkehrbringen, die die Sicherheit beeinflusst. Sie kann dazu führen, dass die Maschine rechtlich als neues Produkt gilt und die Dokumentation neu aufgesetzt werden muss.
- CE-Kennzeichnung
- Sichtbares Zeichen dafür, dass der Hersteller die Konformität mit den anwendbaren EU-Vorschriften erklärt. Grundlage sind Risikobeurteilung, technische Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung. Mehr dazu im Beitrag zur CE-Kennzeichnung.
- Vier-Augen-Prinzip
- Verfahren nach ISO 17100, bei dem eine zweite qualifizierte Person die Übersetzung gegen den Ausgangstext prüft. Bei tolingo Bestandteil des Premium-Service und für sicherheitsrelevante Texte empfohlen. Details im Lexikon.
Quellen
Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2023/1230 auf EUR-Lex und MaschinenDG auf gesetze-im-internet.de. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
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- Unsere Zertifizierungen
Verfasst von der tolingo Fachredaktion, Technik und Industrie. Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026. Ihr Ansprechpartner: Philipp Walzok, service@tolingo.com, 0800 55 133 00.
