EUDR ab 30. Dezember: welche Dokumente in der Lieferkette übersetzt werden müssen
Am 30. Dezember 2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 für mittlere und große Unternehmen. Wer Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz oder Kautschuk auf den EU-Markt bringt, braucht ab diesem Tag eine Sorgfaltserklärung und die Nachweise dahinter.
Eine Vorgabe zur Sprache enthält die Verordnung nicht. Der Übersetzungsbedarf entsteht an zwei anderen Stellen: bei den Nachweisen, die aus dem Erzeugerland kommen, und bei den Fragen, die Sie dorthin schicken. Dieser Beitrag ordnet beides ein.
Darstellung der Rechtslage, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag: 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen, 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
- Keine Sprachvorgabe: Die Verordnung nennt keine Sprache für die Nachweise. Die Sprachfrage kommt über das Verwaltungsrecht und über die Lieferkette.
- Eingehend: Grundbuchauszüge, Konzessionen, Genehmigungen und Verträge kommen in der Sprache des Erzeugerlands.
- Ausgehend: Lieferantenabfragen werden nur beantwortet, wenn der Erzeuger die Frage versteht.
Was ab dem 30. Dezember vorliegen muss
Die Verordnung verlangt ein Sorgfaltspflichtensystem in drei Stufen: Informationen sammeln (Artikel 9), Risiko bewerten (Artikel 10) und Risiko mindern (Artikel 11). Am Ende steht die Sorgfaltserklärung, die elektronisch über das EUDR-Informationssystem auf der TRACES-Plattform eingereicht wird.
Zu den Informationen nach Artikel 9 gehören die Beschreibung des Erzeugnisses, der KN-Code, die Menge, das Erzeugungsland, die Geolokalisierungskoordinaten der Erzeugungsflächen, Angaben zu Lieferanten und Abnehmern sowie überprüfbare Nachweise dafür, dass die Erzeugung entwaldungsfrei war und dem Recht des Erzeugerlands entsprach. Diese Informationen müssen angemessen, genau und überprüfbar sein und fünf Jahre vorgehalten werden.
Der zweite Teil ist der aufwendigere. Die Verordnung zählt die Rechtsbereiche auf, deren Einhaltung nachzuweisen ist: Landnutzungsrechte, Umweltschutz, forstbezogene Vorschriften, Rechte Dritter, Arbeitsrechte, Menschenrechte, der Grundsatz der freiwilligen vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung sowie Steuer-, Zoll- und Handelsvorschriften. Welche Dokumente das belegen, sagt sie nicht. Das richtet sich nach dem Erzeugerland, und dort heißen die Unterlagen anders, sehen anders aus und sind in der Landessprache verfasst.
Was die Revision 2025 geändert hat
Mit der Verordnung (EU) 2025/2650 wurde der Anwendungsbeginn ein zweites Mal verschoben und die Pflichtenverteilung überarbeitet. Drei Punkte sind für die Dokumentenarbeit wichtig.
- Nur Erstinverkehrbringer erstellen eine Sorgfaltserklärung. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sammeln die Referenznummern der vorgelagerten Erklärungen und geben sie weiter.
- Vereinfachte Erklärung für kleine Primärerzeuger aus Ländern mit geringem Risiko: einmalig statt laufend, und die Postanschrift des Erzeugungsorts kann an die Stelle der Geodaten treten.
- Risikobasierte Legalitätsprüfung. Weitergehende Nachweise sind erst einzuholen, wenn die erste Einschätzung auf ein erhöhtes Risiko hindeutet. Das Vereinfachungspaket der Kommission vom 4. Mai 2026 mit aktualisierten Leitlinien und FAQ ist dafür die Auslegungshilfe.
Für die Praxis heißt das: Der Dokumentenberg fällt kleiner aus als in der ursprünglichen Fassung, konzentriert sich aber auf die Fälle mit erhöhtem Risiko. Und genau dort liegen die Lieferketten, die am weitesten von Europa entfernt sind und am seltensten auf Deutsch oder Englisch dokumentieren.
Woher der Übersetzungsbedarf kommt
Die EUDR nennt keine Sprache. Sie verlangt überprüfbare Informationen. Daraus ergeben sich drei Wege, auf denen Sprache zum Thema wird.
Eingehende Nachweise aus dem Erzeugerland
Landtitel, Konzessionsurkunden, Umweltgenehmigungen, Erntescheine, Arbeitsverträge und behördliche Bescheinigungen kommen auf Portugiesisch aus Brasilien, auf Spanisch aus Kolumbien oder Peru, auf Indonesisch, Vietnamesisch oder Französisch aus Westafrika. Für die eigene Risikobewertung muss jemand im Haus verstehen, was dort steht. Eine Zusammenfassung im Lieferantenportal reicht dafür selten, weil die Bewertung sich auf das Dokument stützt und nicht auf dessen Beschreibung.
Prüfungen durch die zuständige Behörde
In Deutschland führt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Kontrollen durch. Verwaltungssprache ist Deutsch, und die Behörde kann nach § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz verlangen, dass fremdsprachige Unterlagen mit einer Übersetzung vorgelegt werden. Ob und in welcher Form das verlangt wird, entscheidet sich im Einzelfall. Wer die wichtigsten Nachweise bereits übersetzt vorhält, verkürzt die Prüfung erheblich.
Ausgehende Abfragen an Lieferanten und Erzeuger
Der am meisten unterschätzte Punkt. Geodaten, Flächengrößen und Rechtsnachweise müssen von Betrieben kommen, die oft klein sind und selten Englisch arbeiten. Ein Fragebogen auf Englisch an eine Kaffeekooperative in Honduras oder an einen Kautschukbetrieb in Côte d'Ivoire erzeugt Rückfragen, Verzögerungen und am Ende lückenhafte Angaben. Die Rückmeldequote hängt daran, ob die Frage in der Arbeitssprache des Erzeugers gestellt ist.
Welche Dokumente typischerweise betroffen sind
| Dokument | Richtung | Was dabei zählt |
|---|---|---|
| Lieferantenfragebogen und Datenanforderung | ausgehend | Arbeitssprache des Erzeugers, einfache Formulierungen, gleiche Fragen in allen Sprachen |
| Verhaltenskodex und Lieferantenerklärung | ausgehend | verbindliche Fassung festlegen, Rechtsbegriffe einheitlich halten |
| Landtitel, Konzession, Pacht- und Nutzungsverträge | eingehend | Fachübersetzung, bei Vorlage gegenüber Behörden teils beglaubigt |
| Umwelt- und Forstgenehmigungen | eingehend | Begriffe des nationalen Forstrechts sind nicht eins zu eins übertragbar |
| Zertifikate und Auditberichte | eingehend | häufig bereits auf Englisch, dann meist ausreichend |
| Interne Verfahrensanweisung zum Sorgfaltspflichtensystem | intern | in alle Sprachen der beteiligten Standorte und Einkaufsbüros |
Nicht jedes Dokument braucht dieselbe Behandlung. Zertifikate und Auditberichte liegen oft schon auf Englisch vor. Ein Landtitel, auf den sich eine Risikobewertung stützt, ist ein anderer Fall: Dort entscheidet die genaue Formulierung darüber, ob die Fläche überhaupt rechtmäßig bewirtschaftet wird.
Was bis zum 30. Dezember noch geht
Rund elf Wochen bleiben. Das reicht nicht mehr, um eine Lieferkette von Grund auf zu dokumentieren, aber es reicht für die Sprachseite, wenn sie jetzt angefasst wird.
- Oktober: sortieren. Welche Erzeugerländer stehen in Ihren Lieferketten, und in welchen Sprachen wird dort dokumentiert? Daraus ergibt sich eine kurze Liste von Sprachen, meist drei bis sechs.
- Oktober: Abfragen übersetzen. Fragebogen, Datenanforderung und Lieferantenerklärung in diese Sprachen. Das ist der Schritt mit dem größten Hebel, weil jede Woche früher eine Woche mehr Rücklauf bedeutet.
- November: eingehende Nachweise. Die Dokumente übersetzen, auf die sich Ihre Risikobewertung tatsächlich stützt. Nicht den ganzen Stapel.
- Dezember: Behördenfassung. Für die Fälle mit erhöhtem Risiko die Nachweise auf Deutsch bereitlegen, damit eine Kontrolle nicht zur Übersetzungsaktion wird.
Für Kleinst- und Kleinunternehmen verschiebt sich der eigene Stichtag auf den 30. Juni 2027. Die Abfragen erreichen sie trotzdem jetzt, weil ihre größeren Abnehmer die Angaben vor dem Dezember brauchen.
Wie tolingo dabei unterstützt
tolingo übersetzt in über 220 Sprachkombinationen und ist nach ISO 17100, ISO 18587, ISO 9001 und ISO 27001 zertifiziert. Für EUDR-Dokumente sind drei Dinge entscheidend.
- Der passende Weg je Dokumenttyp. Rechtsnachweise als Fachübersetzung nach ISO 17100 mit Revision durch eine zweite Fachperson. Fragebögen, Lieferantenerklärungen und wiederkehrende Textbausteine als Post-Editing nach ISO 18587.
- Einheitliche Begriffe über alle Sprachen. „Entwaldungsfrei", „Sorgfaltserklärung" oder „Erzeugungsfläche" sollten in jeder Sprachfassung gleich heißen, sonst beantworten Lieferanten unterschiedliche Fragen. Dafür sorgen Glossar-Erstellung und Terminologiemanagement, die Wiederverwendung über ein Translation Memory.
- Vertraulichkeit. Lieferantenlisten und Einkaufskonditionen gehören zu den sensibelsten Daten im Haus. Wie wir damit umgehen, steht unter Sicherheit und Datenschutz.
Wenn es schnell gehen muss, etwa weil ein Nachweis kurzfristig für eine Prüfung gebraucht wird, geht das über die Express-Übersetzung. Welche Sprachen abgedeckt sind, zeigt die Sprachenübersicht.
Häufige Fragen zur EUDR und zur Sprache
Schreibt die EUDR vor, in welcher Sprache die Nachweise vorliegen müssen?
Nein. Die Verordnung verlangt angemessene, genaue und überprüfbare Informationen, nennt aber keine Sprache. Die Sprachfrage entsteht praktisch: aus dem Verwaltungsverfahren der prüfenden Behörde und daraus, dass Ihre eigene Risikobewertung auf Dokumenten beruht, die jemand lesen können muss.
Muss ich jedes Dokument aus der Lieferkette übersetzen lassen?
Nein, und das wäre auch unwirtschaftlich. Sinnvoll ist eine Auswahl nach Funktion: alles, was ausgeht und beantwortet werden soll, sowie die eingehenden Nachweise, auf die sich eine Risikobewertung oder eine Risikominderung stützt. Zertifikate und Auditberichte liegen häufig schon auf Englisch vor.
Brauchen die Nachweise eine beglaubigte Übersetzung?
Für die Sorgfaltserklärung selbst nicht. Wird ein ausländisches Dokument wie ein Landtitel oder eine Konzessionsurkunde gegenüber einer Behörde oder vor Gericht zum Nachweis verwendet, kann eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden. Klären Sie das im Einzelfall mit der zuständigen Stelle, bevor Sie einen ganzen Stapel beglaubigen lassen.
Gilt die EUDR auch, wenn mein Lieferant in einem Niedrigrisikoland sitzt?
Ja. Die Einstufung als Niedrigrisikoland nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 erlaubt eine vereinfachte Sorgfaltsprüfung, hebt die Pflichten aber nicht auf. Die Informationen nach Artikel 9, einschließlich der Geolokalisierung, sind weiterhin zu erheben.
Was ändert sich für reine Händler?
Seit der Revision erstellen nur noch Erstinverkehrbringer eine eigene Sorgfaltserklärung. Nachgelagerte Händler sammeln die Referenznummern der vorgelagerten Erklärungen und geben sie weiter. Übersetzungsbedarf entsteht dort vor allem bei Lieferantenkommunikation und internen Verfahrensanweisungen.
Begriffe kurz erklärt
- Sorgfaltserklärung
- Englisch Due Diligence Statement, kurz DDS. Die elektronische Erklärung, mit der ein Marktteilnehmer bestätigt, die Sorgfaltspflichten erfüllt zu haben. Sie wird über das EUDR-Informationssystem eingereicht und erhält eine Referenznummer, auf die sich nachgelagerte Stufen beziehen.
- EUDR-Informationssystem
- Die Plattform der Europäischen Kommission für die Einreichung der Erklärungen, technisch Teil des TRACES-Systems. Der Zugang läuft über ein EU-Login und eine Registrierung des Unternehmens, Importeure und Exporteure brauchen zusätzlich ihre EORI-Nummer.
- Geolokalisierung
- Die geografischen Koordinaten der Flächen, auf denen der Rohstoff erzeugt wurde. Sie sind der Kern der Nachweisführung, weil sich darüber per Satellitendaten prüfen lässt, ob nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 entwaldet wurde.
Quellen
Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2023/1115 auf EUR-Lex, insbesondere Artikel 4, 8 bis 11 und Anhang II, in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650, sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 zur Ländereinstufung. Ergänzend das Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2026 mit aktualisierten Leitlinien und FAQ sowie die Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Umsetzung in Deutschland. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
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Verfasst von der tolingo Fachredaktion. Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026.
