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Die im Jahr 2016 von der EU beschlossene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25.05.2018 in Kraft und dient der europaweiten Vereinheitlichung des Datenschutzgesetzes. Bei Nichteinhaltung dieser Norm drohen nach Art. 83 (5) DSGVO Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro. Trotz dieser Strafandrohung haben bis heute erst 19 %* der deutschen Unternehmen die neuen Vorgaben umgesetzt. Das unterstreicht die große Unsicherheit und Verwirrung zum Thema DSGVO.
Neben der Vielzahl an Herausforderungen in Bezug auf personenbezogene Daten müssen vor allem auch die strengen Vorgaben beim Einsatz von mehrsprachigen Webseiten beachtet werden. Diese erfordern eine vollständige Bereitstellung der Datenschutzerklärung in mehrsprachiger Ausführung für ausländische Kund:innen.
Das Übersetzungsbüro tolingo möchte seinen international agierenden Kund:innen einen perfekten Service zu den Herausforderungen der DSGVO bieten. tolingo erstellt eine DIN-konforme Übersetzung der Texte (ISO 17100 und ISO 9001 zertifiziert) und prüft nicht nur anhand des Ausgangstextes, sondern auch gegen den ursprünglichen Datenschutzerlass des Ziellandes. Damit passen wir Formulierung und Terminologie exakt auf die Anforderungen der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten an. Dokumente übersetzen lassen haben wir dadurch um ein Vielfaches einfacher gemacht.
Bei tolingo werden diese Projekte ausschließlich von berufserfahrenen juristischen Fachübersetzer:innen bearbeitet. Zusätzlich wurde ein speziell für die Datenschutzanforderungen nach DSGVO ausgelegter Übersetzungsprozess implementiert, der seitdem rege in Anspruch genommen und auch für zeitkritische Anfragen eingesetzt wird.