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Maschinenverordnung: Übersetzungsplan für 100 Tage | tolingo

Geschrieben von Jessi | September 2026

Maschinenverordnung: Übersetzungsplan für die letzten 100 Tage

Am 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für jede Maschine, die ab diesem Tag erstmals in Verkehr gebracht wird. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Ab Mitte Oktober 2026 bleiben rund 100 Tage, und in diesen Wochen entscheidet sich, ob die Sprachfassungen rechtzeitig stehen.

Die sechs Schritte der Umstellung beschreibt unser Fachbeitrag im Abschnitt Fahrplan bis Januar 2027. Dieser Beitrag verteilt sie auf die verbleibende Zeit: was zuerst entschieden werden muss, welche Unterlagen Vorrang haben und wo Übersetzungsprojekte in dieser Phase Zeit verlieren.

Darstellung der Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag: Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Verordnung ohne Übergangsfrist. Maßgeblich ist das erstmalige Inverkehrbringen, nicht das Baudatum.
  • Priorität: Zuerst die Modelle, die ab dem Stichtag ausgeliefert werden, sortiert nach Liefertermin.
  • Reihenfolge: Erklärungen und Sicherheitsinformationen vor den Anleitungen, weil sie kurz sind und für jede Maschine gebraucht werden.
  • Engpass: Fachprüfung und Freigabe im Zielmarkt. Sie sollten vor den Feiertagen im Dezember abgeschlossen sein.

Was am 20. Januar 2027 vorliegen muss

Für jede Maschine, die ab dem 20. Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht wird, müssen Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärung in der Sprache vorliegen, die das jeweilige Bestimmungsland festlegt. Bei unvollständigen Maschinen gilt das für Montageanleitung und EU-Einbauerklärung. Grundlage sind Artikel 10 Absatz 7, Artikel 11 Absatz 7 sowie die Artikel 21 und 22 der Verordnung.

Für Deutschland schreibt § 2 MaschinenDG Deutsch vor, auch für den Hinweis, wie die digitale Anleitung erreichbar ist. Die übrigen Mitgliedstaaten legen die Sprache jeweils selbst fest. Welche Vorgabe in welchem Zielmarkt gilt, fasst unsere Übersicht der Sprachpflichten je Zielmarkt zusammen.

Eine Änderung wirkt direkt auf den Zeitplan: Der Vermerk „Originalbetriebsanleitung“ entfällt. Jede Sprachfassung steht damit für sich und muss die Anforderungen allein erfüllen. Die Prüfschritte für Übersetzungen gehören deshalb von Anfang an in die Planung, nicht in die letzte Woche vor der Auslieferung.

Zuerst klären: Welche Maschinen der Stichtag betrifft

Der Stichtag betrifft Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 erstmals auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Maschinen, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden (Artikel 52, § 11 MaschinenDG). Die erste Aufgabe im Oktober ist deshalb eine Liste: welche Modelle ab dem Stichtag ausgeliefert werden und in welche Länder.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abgabe, nicht das Baudatum. Nach dem „Blue Guide“, dem Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften, gilt ein Produkt als in Verkehr gebracht, wenn es erstmals zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt abgegeben wird. Aus der Lieferliste ergibt sich die Reihenfolge der Übersetzungsarbeit:

  1. Modelle nach Liefertermin. Was im Januar und Februar ausgeliefert wird, kommt zuerst, auch wenn andere Modelle mehr Umsatz tragen.
  2. EU-Konformitätserklärung. Sie ist kurz, wird für jede Maschine gebraucht, und mit ihr übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität. Für unvollständige Maschinen gilt dasselbe für die EU-Einbauerklärung. Bei knappen Terminen eignet sich die Express-Übersetzung.
  3. Sicherheitsinformationen und Warnhinweise. Haftungsrelevant und bei möglicher Nutzung durch nicht-professionelle Nutzer weiterhin gedruckt beizulegen. Hier passt die Fachübersetzung nach ISO 17100 mit Revision durch eine zweite Fachperson.
  4. Betriebs- und Montageanleitungen. Der größte Umfang. Wiederkehrende Inhalte wie Wartungstabellen lassen sich über Post-Editing nach ISO 18587 bearbeiten, sicherheitsrelevante Kapitel bleiben bei der Fachübersetzung. Worauf es bei Anleitungen im Detail ankommt: Bedienungsanleitungen übersetzen.

Der Übersetzungsplan Monat für Monat

Rückwärts gerechnet vom 20. Januar 2027 bleiben vier Arbeitsphasen: Im Oktober wird entschieden und beauftragt, im November übersetzt, im Dezember geprüft und gesetzt, im Januar veröffentlicht. Wer im Oktober noch keine Sprachmatrix hat, verliert die Zeit im Dezember, wenn Prüfer und Freigeber im Zielmarkt in die Feiertage gehen.

Übersetzungsplan bis zum 20. Januar 2027
Zeitraum Arbeitspakete Ergebnis
Oktober 2026 Lieferliste ab 20. Januar erstellen, Sprachmatrix je Modell und Zielmarkt festlegen, vorhandene Übersetzungen sichten, Begriffe für neue Themen festlegen, Pakete beauftragen und Kapazität reservieren Beauftragte Übersetzungspakete mit Terminplan
November 2026 Erklärungen und Sicherheitsinformationen übersetzen, danach die Anleitungen. Translation Memory von Verweisen auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bereinigen. Prüftermine im Zielmarkt vereinbaren Erste Sprachfassungen in der Fachprüfung
Dezember 2026 Fachprüfung und Freigabe abschließen, Layout je Sprache anpassen, Druckvorlagen erstellen, Zugangshinweis und Links der digitalen Anleitung testen Freigegebene, druckfertige Sprachfassungen
1. bis 19. Januar 2027 Digitale Fassungen veröffentlichen, Zugangshinweis an Maschine, Verpackung oder Begleitdokument anbringen, offene Freigaben schließen Vollständige Unterlagen für die ersten Auslieferungen
Ab 20. Januar 2027 Änderungen und Software-Updates in allen Sprachen nachziehen, Papierfassungen auf Verlangen innerhalb eines Monats liefern Laufende Pflege, digitale Fassungen mindestens zehn Jahre abrufbar

Ein weiterer Termin fällt in die erste Phase: Ab dem 20. Oktober 2026 gilt Artikel 50 Absatz 1, nach dem die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße festlegen. Für Deutschland stehen sie in § 9 MaschinenDG. Wer in weitere Länder liefert, prüft die dortigen Durchführungsvorschriften im selben Zug wie die Sprachvorgaben.

Drei Engpässe in den letzten Wochen

Die Übersetzung selbst ist selten der Engpass. Zeit kosten die Schritte davor und danach: die fachliche Freigabe im Zielmarkt, fehlende Terminologie für Themen, die in der alten Anleitung nicht vorkamen, und die Aufbereitung jeder Sprachfassung als druckfertiges Dokument. Alle drei lassen sich im Oktober einplanen.

Fachprüfung und Freigabe im Zielmarkt

Häufig lesen Niederlassungen oder Vertriebspartner im Zielland sicherheitsrelevante Passagen gegen. Diese Prüfer arbeiten neben ihrem Tagesgeschäft, und im Dezember fallen Feiertage und Betriebsferien in mehreren Ländern zusammen. Vereinbaren Sie die Prüftermine deshalb im November und legen Sie fest, wer im Zweifel entscheidet. Wie Übersetzung und Revision bei uns ineinandergreifen, beschreibt der Qualitätsprozess.

Terminologie für neue Themen

Die Verordnung bringt Begriffe in die Anleitung, für die es in vielen Zielsprachen keine eingespielte Entsprechung gibt, etwa „Schutz gegen Korrumpierung“ oder „selbstentwickelndes Verhalten“. Werden sie nicht vor der Übersetzung festgelegt, entscheidet jede Sprache neu, und die Abstimmung fällt genau in die Prüfphase. Die vier neuen Themenfelder samt Startliste mit englischen Entsprechungen stehen auf unserer Themenseite. Für eine verbindliche Termbank je Sprache sorgen Glossar-Erstellung und Terminologiemanagement.

Layout und Druckvorlagen

Auch bei digitaler Bereitstellung braucht jede Sprachfassung eine druckfähige Datei. Verlangt ein Käufer beim Kauf eine Papierfassung, ist sie innerhalb eines Monats kostenlos zu liefern (Artikel 10 Absatz 7). Je nach Sprache wird der Text länger oder kürzer und verschiebt Umbrüche, Tabellen und Warnhinweise. Planen Sie die Layout-Anpassung für InDesign oder FrameMaker als eigenen Schritt im Dezember ein.

Digitale Betriebsanleitung: was sie am Übersetzungsaufwand ändert

Die digitale Bereitstellung spart Druck und Versand, am Übersetzungsumfang ändert sie wenig. Die Sprachpflicht gilt für die digitale Fassung genauso wie für Papier. Hinzu kommen Aufgaben: ein Zugangshinweis in der Sprache des Zielmarkts, eine druck- und speicherbare Datei je Sprache und eine Verfügbarkeit über die Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre.

Für die letzten 100 Tage heißt das: Wer auf digitale Anleitungen umstellt, plant zusätzlich den Test der Zugangswege ein. Jede Sprachfassung muss unter dem hinterlegten Code oder der Adresse erreichbar sein, bevor die erste Maschine ausgeliefert wird. Versionsstände müssen unterscheidbar bleiben, damit spätere Änderungen in allen Sprachen nachgezogen werden können. Ein gepflegtes Translation Memory hält diese Folgeaufträge klein. Die drei Bedingungen der digitalen Bereitstellung im Detail stehen auf der Themenseite zur EU-Maschinenverordnung.

Wie tolingo die letzten 100 Tage abdeckt

tolingo übersetzt technische Dokumentation für den Maschinen- und Anlagenbau und ist nach ISO 17100, ISO 18587, ISO 9001 und ISO 27001 zertifiziert. Für die verbleibenden Wochen zählen drei Dinge: eine schnelle Einschätzung des Umfangs, ein passender Übersetzungsweg je Dokumenttyp und eine Anbindung, die Pakete ohne Handarbeit austauscht.

  • Einschätzung. Der MVO-Sprachcheck zeigt in acht Fragen, welche Punkte bei Ihnen offen sind. Rund zwei Minuten, ohne E-Mail-Adresse.
  • Übersetzungsweg. Sicherheitsrelevante Inhalte als Fachübersetzung ab 0,12 €/Wort, Volumeninhalte als Post-Editing ab 0,05 €/Wort, beide mit demselben Translation Memory. Ein Rechenbeispiel steht auf der Themenseite, die allgemeine Übersicht unter Preise.
  • Anbindung. Pakete aus Schema ST4, COSIMA oder TIM-RS über COTI, API oder Systemintegration, auf Wunsch über tolingo connect.
  • Hintergrund zum Weitergeben. Das Whitepaper zur Maschinenverordnung fasst Sprachpflichten, Vorgaben des MaschinenDG und zwölf Prüfpunkte für die Abstimmung im Haus zusammen.

Wie wir mit unveröffentlichten Konstruktionsunterlagen umgehen, steht unter Sicherheit und Datenschutz. Ein Projekt aus dem Sondermaschinenbau zeigt der Fall Becker Sonder-Maschinenbau.

Häufige Fragen zu den letzten 100 Tagen

Was passiert, wenn eine Sprachfassung am 20. Januar 2027 noch fehlt?

Dann erfüllt die Maschine für diesen Zielmarkt die Anforderungen der Verordnung nicht und darf dort ab dem Stichtag nicht in Verkehr gebracht werden. In Deutschland können Verstöße gegen die Sprachpflichten nach § 9 MaschinenDG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Maschinen, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, sind davon nicht betroffen.

Gilt eine Maschine, die vor dem Stichtag gebaut und danach ausgeliefert wird, als neu?

In aller Regel ja. Maßgeblich ist das erstmalige Inverkehrbringen, also die erste Abgabe auf dem Unionsmarkt, nicht das Baudatum. Eine Maschine, die im Dezember gefertigt und im Februar an den Kunden abgegeben wird, braucht die Unterlagen nach der neuen Verordnung. Den konkreten Fall bewertet Ihre Rechtsabteilung.

Lohnt sich die Umstellung auf die digitale Anleitung noch vor dem Stichtag?

Das hängt vom Stand Ihrer Zugangswege ab. Die digitale Bereitstellung verringert den Übersetzungsumfang kaum und verlangt zusätzlich Zugangshinweis, Druckbarkeit und eine Verfügbarkeit von mindestens zehn Jahren je Sprache. Wer diese Infrastruktur nicht bis Dezember testen kann, liefert die ersten Maschinen mit gedruckten Anleitungen aus und stellt danach um.

Was bedeuten die Feiertage im Dezember für den Zeitplan?

Übersetzungsarbeit lässt sich um die Feiertage herum planen, die Freigabe im Zielmarkt oft nicht. Prüfer in Niederlassungen und bei Vertriebspartnern sind zwischen Weihnachten und Anfang Januar häufig nicht erreichbar. Planen Sie die fachliche Freigabe deshalb bis Mitte Dezember ein und halten Sie den Januar für offene Punkte und die Veröffentlichung frei.

Müssen die Papierfassungen am Stichtag schon gedruckt vorliegen?

Nein, eine Lagerhaltung schreibt die Verordnung nicht vor. Verlangt ein Käufer beim Kauf eine Papierfassung, muss sie innerhalb eines Monats kostenlos geliefert werden (Artikel 10 Absatz 7). Dafür sollte zum Stichtag je Sprache eine geprüfte Druckvorlage bereitliegen. Bei möglicher Nutzung durch nicht-professionelle Nutzer liegen die wesentlichen Sicherheitsinformationen ohnehin gedruckt bei.

Begriffe kurz erklärt

Bereitstellung auf dem Markt
Jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe einer Maschine zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Die erste Bereitstellung ist das Inverkehrbringen, und ihr Datum entscheidet über das anwendbare Recht.
Übergangsbestimmung nach Artikel 52
Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 rechtmäßig nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden. Wird eine solche Maschine wesentlich verändert, übernimmt die Person, die sie verändert, die Herstellerpflichten.
Fachprüfung im Zielmarkt
Prüfung einer Übersetzung durch eine fachkundige Person im Bestimmungsland, etwa in einer Niederlassung. Sie ergänzt die Revision nach ISO 17100 um Produkt- und Marktwissen und hängt im Zeitplan am stärksten von der Verfügbarkeit einzelner Personen ab.

Quellen

Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2023/1230 auf EUR-Lex, insbesondere Artikel 10, 11, 21, 22, 50, 52 und 54, sowie das MaschinenDG auf gesetze-im-internet.de, §§ 2, 9 und 11. Zum Begriff des Inverkehrbringens: Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU („Blue Guide“). Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

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Verfasst von der tolingo Fachredaktion, Technik und Industrie. Zuletzt aktualisiert: 11. September 2026. Ihr Ansprechpartner: Peer Bosse, service@tolingo.com, 0800 55 133 00.