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EU-Maschinenverordnung 2027: Sprachpflichten im Überblick | tolingo

Geschrieben von Jessi | Juli 2026

EU-Maschinenverordnung: was sich für Ihre Dokumentation ändert

Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist. Sie erlaubt digitale Betriebsanleitungen, verschärft aber die Anforderungen an Sprachversionen, Verfügbarkeit und Terminologie. Dieser Artikel fasst zusammen, was das für technische Dokumentation und Übersetzungsprozesse im Maschinenbau bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was gilt: Die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ist ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht gibt es zu diesem Stichtag nicht.
  • Wen es trifft: Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigte von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen.
  • Sprachpflichten: Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen, EU-Konformitätserklärung und EU-Einbauerklärung müssen in der vom Bestimmungsland festgelegten Sprache vorliegen. Für den deutschen Markt schreibt das MaschinenDG Deutsch vor.
  • Was das kostet: Technische Fachübersetzung ab 0,12 €/Wort, Post-Editing nach ISO 18587 ab 0,05 €/Wort. Wiederholungen aus dem Translation Memory senken den Preis um bis zu 70 %.

Was die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 regelt

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist das neue europäische Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen. Sie wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht, trat am 19. Juli 2023 in Kraft und ist ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Ab diesem Tag löst sie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig ab.

Der Wechsel von der Richtlinie zur Verordnung wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Spielräume bleiben nur dort, wo die Verordnung sie einräumt, etwa bei der Sprache der Unterlagen und bei Sanktionen. Maschinen, die vor dem Stichtag nach altem Recht in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden.

Fristen und Bezugsdokumente im Überblick
Datum Was passiert
19. Juli 2023 Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1230
20. Januar 2024 Regeln zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen greifen
6. Dezember 2025 Deutsches Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG) tritt in Kraft
19. Januar 2027 Letzter Tag für das Inverkehrbringen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
20. Januar 2027 Verordnung und Sprachvorgaben des MaschinenDG sind verbindlich anzuwenden

Digitale Betriebsanleitung: erlaubt, mit Auflagen

Die Verordnung erlaubt erstmals ausdrücklich, die Betriebsanleitung digital bereitzustellen, etwa über einen maschinenlesbaren Code an der Maschine. Diese Erleichterung ist an Bedingungen geknüpft: Das Format muss Ausdrucken, Herunterladen und Speichern zulassen, und die Anleitung muss während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine online abrufbar sein, mindestens jedoch zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen.

Zwei Punkte werden gern überlesen. Erstens: Verlangt der Nutzer beim Kauf eine Papierfassung, muss der Hersteller sie innerhalb eines Monats kostenlos liefern. Zweitens: Bei Maschinen für nichtprofessionelle Nutzer sind die wesentlichen Sicherheitsinformationen weiterhin in Papierform beizulegen.

Für die Übersetzung heißt das: Eine digitale Anleitung ist kein abgeschlossenes Dokument, sondern ein Bestand, der über ein Jahrzehnt gepflegt wird. Jede Änderung an Maschine oder Software zieht alle Sprachfassungen mit.

Welche Dokumente in welcher Sprache vorliegen müssen

Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen und Konformitätsunterlagen müssen klar, verständlich und lesbar in einer Sprache abgefasst sein, die der jeweilige Mitgliedstaat festlegt. Wer in zwölf EU-Märkte liefert, braucht bis zu zwölf geprüfte Sprachfassungen.

Übersetzungspflichtige Unterlagen nach (EU) 2023/1230
Unterlage Sprachvorgabe Digital zulässig
Betriebsanleitung (Anhang III 1.7.4) Sprache des Bestimmungslandes Ja, unter Auflagen
Wesentliche Sicherheitsinformationen Sprache des Bestimmungslandes Papier bei nichtprofessioneller Nutzung
EU-Konformitätserklärung (Anhang V Teil A) Sprache des Bestimmungslandes Ja, per Adresse oder Code
Montageanleitung (unvollständige Maschinen) Sprache des Bestimmungslandes Ja, Papier auf Verlangen
EU-Einbauerklärung (Anhang V Teil B) Sprache des Bestimmungslandes Ja
Hinweis auf den Zugang zur digitalen Anleitung Sprache des Bestimmungslandes Angabe an Maschine, Verpackung oder Begleitpapier

Deutschland: was das MaschinenDG zusätzlich vorgibt

Das Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz vom 2. Dezember 2025 füllt die nationalen Spielräume der Verordnung aus. Es hebt die alte 9. ProdSV auf, regelt die Notifizierung von Prüfstellen, legt Bußgeldtatbestände fest und bestimmt in § 2 die Sprache der Unterlagen. Die Sprachvorgaben gelten ab dem 20. Januar 2027.

Für den deutschen Markt heißt das konkret: Betriebsanleitung, Informationen nach Anhang III, EU-Konformitätserklärung, Montageanleitung und EU-Einbauerklärung sind in deutscher Sprache abzufassen. Wird die Anleitung digital bereitgestellt, muss auch der Hinweis, wie man auf sie zugreift, auf Deutsch stehen. Verstöße gegen diese Sprachpflichten sind im Gesetz als Ordnungswidrigkeiten aufgeführt.

Andere Mitgliedstaaten regeln das in eigenen Durchführungsakten. Wer nach Frankreich, Spanien oder Polen exportiert, prüft die dortigen Vorgaben separat. Eine englische Fassung reicht dort selten aus.

KI, Autonomie und Cybersicherheit: neue Begriffe im Text

Die Verordnung erfasst Technologien, die 2006 keine Rolle spielten. Anhang I Teil A listet unter anderem Sicherheitsbauteile und Maschinen mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten auf, die maschinelles Lernen nutzen und Sicherheitsfunktionen gewährleisten. Für sie ist eine benannte Stelle im Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben.

Neu ist außerdem der Schutz gegen Korrumpierung in Anhang III 1.1.9: Hersteller müssen Risiken aus böswilliger Einflussnahme Dritter auf Hardware und Software berücksichtigen. Software mit Sicherheitsfunktion gilt eigenständig als Sicherheitsbauteil.

Diese Themen bringen Begriffe in die Dokumentation, für die es in vielen Zielsprachen noch keine eingespielte Entsprechung gibt. Ohne verbindliche Termbank entscheidet jeder Übersetzer neu, ob „selbstentwickelndes Verhalten“ mit self-evolving, self-learning oder adaptive wiedergegeben wird. In einem Warnhinweis ist das ein Haftungsrisiko. Wie Sie das absichern, zeigt unsere Seite zum Terminologiemanagement.

Was sich für Übersetzungsprozesse konkret ändert

Drei Änderungen wirken direkt in den Redaktions- und Übersetzungsalltag hinein. Sie betreffen weniger den einzelnen Auftrag als die Art, wie Sprachfassungen entstehen und gepflegt werden.

Die Kennzeichnungspflicht entfällt

Anhang III 1.7.4 verlangt die Angaben „Originalbetriebsanleitung“ und „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ nicht mehr. Alle Sprachfassungen stehen formal gleichrangig nebeneinander. Der Anspruch an die Qualität jeder einzelnen Fassung steigt dadurch.

Zehn Jahre Versionspflege

Digitale Anleitungen bleiben über die Lebensdauer der Maschine abrufbar. Sprachfassungen müssen bei jedem Software- oder Dokumentationsupdate mitziehen. Ein gepflegtes Translation Memory macht Teilaktualisierungen bezahlbar.

Modulare Anbindung

Anleitungen entstehen zunehmend modular in Redaktionssystemen wie Schema ST4, COSIMA oder TIM-RS. Über eine API oder die Systemintegration wandern geänderte Module direkt in den Übersetzungsprozess.

Ihr Fahrplan bis Januar 2027

Die Zeit reicht, wenn die Bestandsaufnahme jetzt beginnt. Der Aufwand liegt selten in der Übersetzung selbst, sondern in der Sichtung dessen, was über Jahre gewachsen ist.

  1. Dokumentenbestand sichten. Welche Anleitungen, Erklärungen und Sicherheitshinweise existieren in welchen Sprachen, und wie aktuell sind sie?
  2. Zielmärkte und Sprachen abgleichen. Für jedes Bestimmungsland die dort geforderte Amtssprache festhalten, auch für unvollständige Maschinen.
  3. Translation Memory bereinigen. Verweise auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, veraltete Rechtsbegriffe und alte Kennzeichnungshinweise aufspüren und ersetzen.
  4. Terminologie für neue Themen anlegen. Begriffe zu maschinellem Lernen, autonomem Betrieb und Cybersicherheit verbindlich festlegen, bevor sie in Warnhinweisen auftauchen.
  5. Digitale Bereitstellung testen. Prüfen, ob alle Sprachfassungen unter dem hinterlegten Code erreichbar, druckbar und speicherbar sind.
  6. Freigabekette definieren. Festlegen, wer sicherheitsrelevante Passagen in der Zielsprache fachlich freigibt und wie das dokumentiert wird.

Wie tolingo Sie dabei unterstützt

tolingo übersetzt technische Dokumentation seit 2007 und kennt die Dokumentarten im Maschinenbau ebenso wie die in der Robotik und Automatisierung. Für die Umstellung auf die neue Verordnung sind diese Leistungen relevant:

  • Prüfung Ihrer Sprachdatenbanken. Wir sichten Ihre Translation Memories und Glossare auf Begriffe der alten Maschinenrichtlinie und melden zurück, welche Segmente vor einer Wiederverwendung anzupassen sind.
  • Terminologie für neue Themenfelder. Aufbau einer verbindlichen Termbank über Glossar-Erstellung und laufende Pflege im Terminologiemanagement, inklusive Begriffen, die nie übersetzt werden sollen.
  • Betriebs- und Montageanleitungen. Anleitungen übersetzen durch Fachübersetzer mit Ingenieur- oder Technikerhintergrund, mit Revision durch einen zweiten Fachexperten nach ISO 17100.
  • Konformitäts- und Einbauerklärungen. Standardisierte Übersetzung der rechtlich bindenden Erklärungen in die geforderten EU-Amtssprachen. Bei knappen Terminen über die Express-Übersetzung.
  • HMI- und Software-Oberflächen. Software-Lokalisierung für Steuerungen und Bedienoberflächen. Wir verarbeiten XML, JSON und PO-Dateien direkt und berücksichtigen Textlängen auf SPS- und CNC-Displays.
  • Große Textmengen mit Post-Editing. Für Ersatzteilkataloge und Datenblätter Post-Editing nach ISO 18587 ab 0,05 €/Wort. Für Warnhinweise und Risikobeurteilungen empfehlen wir weiterhin die Humanübersetzung.
  • Anbindung Ihrer Redaktionssysteme. Über tolingo connect, API oder Systemintegration lösen geänderte Module den Übersetzungsprozess automatisch aus, statt per E-Mail verschickt zu werden.
  • Layout, Satz und Endkontrolle. Layout-Anpassung für InDesign und FrameMaker sowie Korrektorat und Lektorat für Fassungen, die bereits vorliegen und geprüft werden sollen.

Wie wir mit vertraulichen Konstruktionsunterlagen umgehen, beschreibt die Seite zu Sicherheit und Datenschutz. Ein Praxisbeispiel aus dem Sondermaschinenbau finden Sie im Fall Becker Sonder-Maschinenbau.

Dokumentation vor dem Stichtag prüfen lassen? Schicken Sie uns eine Betriebsanleitung oder eine Konformitätserklärung. Wir melden uns mit einer Einschätzung zu Umfang, Sprachen und Wiederverwendungsgrad. Dokumentenanalyse starten, kostenlos und unverbindlich, Antwort in ~10 Minuten innerhalb der Geschäftszeiten.

Häufige Fragen zur EU-Maschinenverordnung

Ab wann gilt die EU-Maschinenverordnung?

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Bis zum 19. Januar 2027 dürfen Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden. Ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht besteht zum Stichtag nicht. Produkte, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden.

Muss die Betriebsanleitung noch auf Papier beiliegen?

Nicht zwingend. Die Anleitung darf digital bereitgestellt werden. Verlangt der Nutzer beim Kauf eine Papierfassung, muss der Hersteller sie innerhalb eines Monats kostenlos liefern. Bei Maschinen für nichtprofessionelle Nutzer sind die wesentlichen Sicherheitsinformationen weiterhin in Papierform beizulegen.

In welche Sprachen muss ich meine Dokumentation übersetzen lassen?

In die Sprache, die der jeweilige Bestimmungsmitgliedstaat festlegt und die für die Nutzer leicht verständlich ist. Für den deutschen Markt schreibt das MaschinenDG Deutsch vor. Betroffen sind Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen, EU-Konformitätserklärung, Montageanleitung und EU-Einbauerklärung. Bei zwölf Zielmärkten sind damit bis zu zwölf Sprachfassungen nötig.

Was kostet die Übersetzung technischer Dokumentation?

Post-Editing maschineller Vorübersetzungen nach ISO 18587 beginnt ab 0,05 €/Wort, die Fachübersetzung ab 0,12 €/Wort. Wiederholungen aus dem Translation Memory senken den Preis um bis zu 70 %. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Preise.

Muss ich meine bestehenden Anleitungen komplett neu übersetzen lassen?

In der Regel nicht. Sinnvoll ist ein Abgleich des Bestands: veraltete Verweise auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, überholte Rechtsbegriffe und die alten Kennzeichnungshinweise werden ersetzt, der Rest bleibt über das Translation Memory erhalten. Der Aufwand liegt meist bei einem Bruchteil einer Neuübersetzung.

Darf KI sicherheitsrelevante Texte übersetzen?

Für Warnhinweise, Risikobeurteilungen und Konformitätserklärungen empfehlen wir die Übersetzung durch Fachexperten mit anschließender Revision. Für Ersatzteilkataloge, Datenblätter und Stücklisten ist Post-Editing nach ISO 18587 eine belastbare und günstigere Lösung.

Wie schnell erhalte ich ein Angebot?

Nach dem Upload Ihres Dokuments analysieren wir Umfang, Sprachkombination und Wiederholungsrate. Sie erhalten in etwa 10 Minuten innerhalb der Geschäftszeiten eine Rückmeldung mit verbindlichem Angebot. Bei Bedarf liefern wir über die Express-Übersetzung innerhalb von 24 Stunden.

Fachbegriffe kurz erklärt

Dazugehöriges Produkt
Sammelbegriff der Verordnung für auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte und abnehmbare Gelenkwellen. Diese Produkte unterliegen denselben Dokumentations- und Sprachpflichten wie Maschinen.
Unvollständige Maschine
Eine Baugruppe, die für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllt und erst durch den Einbau zur Maschine wird. Sie benötigt eine Montageanleitung und eine EU-Einbauerklärung statt einer Betriebsanleitung.
Wesentliche Veränderung
Eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Änderung nach dem Inverkehrbringen, die die Sicherheit beeinflusst. Sie kann dazu führen, dass die Maschine rechtlich als neues Produkt gilt und die Dokumentation neu aufgesetzt werden muss.
CE-Kennzeichnung
Sichtbares Zeichen dafür, dass der Hersteller die Konformität mit den anwendbaren EU-Vorschriften erklärt. Grundlage sind Risikobeurteilung, technische Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung. Mehr dazu im Beitrag zur CE-Kennzeichnung.
Vier-Augen-Prinzip
Verfahren nach ISO 17100, bei dem eine zweite qualifizierte Person die Übersetzung gegen den Ausgangstext prüft. Bei tolingo Bestandteil des Premium-Service und für sicherheitsrelevante Texte empfohlen. Details im Lexikon.

Quellen

Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2023/1230 auf EUR-Lex und MaschinenDG auf gesetze-im-internet.de. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

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Verfasst von der tolingo Fachredaktion, Technik und Industrie. Zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2026. Ihr Ansprechpartner: Philipp Walzok, service@tolingo.com, 0800 55 133 00.